Bei Hermes ist kein Platz für Rassismus!

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Kategorie: Hermes Aktuell, Verantwortung & Engagement


In der heutigen Ausgabe berichtet u.a. die BILD-Zeitung über einen Vorfall in einem Hermes PaketShop in Dorsten, in dem vergangene Woche einer dunkelhäutigen Kundin die Herausgabe eines Pakets mit Verweis auf ihre Hautfarbe verweigert wurde. Erst nachdem die Polizei involviert wurde, konnte das Paket von ihr entgegen genommen werden.

Die Mitarbeiterin des Shops bezog sich auf eine angebliche Anweisung von Hermes, keine Pakete an „Schwarze“ auszuhändigen. Eine solche Anweisung hat es nie gegeben. Eine offizielle Entschuldigung von Hermes für das Fehlverhalten der Paketshop-Mitarbeiterin erfolgte bei der Kundin unmittelbar nach Bekanntwerden des Falls.

Dass einer Kundin/einem Kunden – wie in diesem Fall geschehen – die Aushändigung eines Pakets in einem Hermes Paketshop aufgrund der Hautfarbe verweigert wird, ist beschämend und erschüttert uns sehr. Rassistisches Gedankengut ist für uns absolut inakzeptabel. Anweisungen seitens Hermes, die Ausgabe von Paketen aufgrund von Nationalität, Hautfarbe etc. zu verweigern, gibt es nicht und hat es zu keinem Zeitpunkt gegeben. Zur Abholung eines Pakets am Paketshop muss lediglich, wie in der Paketbranche üblich, ein gültiges Lichtbilddokument vorgelegt werden.

Als ein modernes, international tätiges Unternehmen beschäftigt Hermes Mitarbeiter aus 63 Nationen. Bei Hermes und seinen Vertragspartnern werden Vielfalt und Diversität seit jeher als Bereicherung gesehen, und entsprechend vielfältig gefördert. Bereits 2006 hat Hermes die international anerkannte „Charta der Vielfalt“ (www.charta-der-vielfalt.de) unterzeichnet, die eine auf Respekt und Chancengleichheit beruhende Unternehmenskultur in der Organisation verankert. Sie regelt, dass kein Mitarbeiter aufgrund von Alter, Geschlecht, Nationalität, Hautfarbe, Religion, Behinderung oder sexueller Identität diskriminiert werden darf. Und diese Werte stellen wir zu jedem Zeitpunkt sicher.

Vor diesem Hintergrund werden wir die Zusammenarbeit mit dem betroffenen PaketShop in Dorsten mit sofortiger Wirkung beenden. Bei der Kundin entschuldigen wir uns auch auf diesem Wege nochmals ausdrücklich für diesen Vorfall.

Update vom 19.12.2013:
Auch bei den Mitarbeitern von Hermes hat der Vorfall in Dorsten für Empörung gesorgt. Grund genug für einen eindringlichen Appell gegen Rassismus und für die Vielfalt:

https://www.youtube.com/watch?v=j_wa_YIp5nE


19 Kommentare

  1. Eddy Rodriguez am 16. Dezember 2013 um 20:40 Uhr |

    So gehört sich das. Das ZDF kann von Hermes noch eine Menge lernen. Zum Beispiel, dass es Diversity Management in einem Unternehmen gibt. Mir tat die Frau echt leid. Aber ich denke, durch diese Entschuldigung von Hermes wird sie wissen, dass dieses Verhalten einer Einzelperson zuzuordnen ist.

  2. Simon Sparks am 17. Dezember 2013 um 09:42 Uhr |

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wer Schuld auf sich geladen hat, darf um Entschuldigung bitten! Für wen halten Sie sich bzw. die Kundin, dass Sie sich anmaßen sich selbst zu entschulden?
    Mit freundlichen Grüßen,
    Simon Sparks

    • Ingo Bertram am 17. Dezember 2013 um 12:24 Uhr |

      Sehr geehrter Herr Sparks,

      bitte entschuldigen Sie, wenn die Aussage missverständlich formuliert war. Wir haben Joyce N. nach Bekanntwerden des Falls umgehend persönlich um Entschuldigung gebeten und sie hat unsere Entschuldigung angenommen ( http://www.bild.de/news/inland/paketdienste/hermes-entschuldigt-sich-nach-paket-skandal-33882312.bild.html).

      Mit freundlichen Grüßen,
      Ingo Bertram

  3. Wolfgang S. am 17. Dezember 2013 um 11:17 Uhr |

    Habe gerade den Bericht über dieses Thema von gestern aus der Aktuellen Stunde gesehen und war echt geschockt.
    Nachdem ich sofort hier auf der Hermes-Site nach einer Stellungnahme gesucht und auch gefunden habe, war ich beruhigt zu lesen das die Zusammenarbeit mit dem Paketshop mit sofortiger Wirkung beendet wird.
    Was mich jedoch weiterhin beunruhigt ist das der Paketshop scheinbar in einer Lottoannahmestelle untergebracht ist und so weiterhin die Möglichkeit des Rasismuss gegeben ist.
    Das mit der sofortigen Wirkung scheint auch nicht so schnell zu gehen da die Adresse des betroffenen Shops scheinbar immer noch auf der Hermes-Site im Paketshop-Finder zu sehen ist! Bitte entfernen!!!
    Und alls jemand von West-Lotto das hier lesen sollte: Bitte mal die Lage checken!

    • Ingo Bertram am 17. Dezember 2013 um 12:23 Uhr |

      Sehr geehrter Herr S.,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Dem PaketShop-Betreiber wurde umgehend gekündigt und die weiteren Schritte, wie die Aktualisierung des PaketShop-Finders, werden aktuell in die Wege geleitet.

      Viele Grüße,
      Ingo Bertram

      • Wolfgang S. am 17. Dezember 2013 um 12:27 Uhr |

        Vielen Dank für die schnelle Bestätigung, das beruhigt!

        Viele Grüsse und ein ruhiges Weihnachtsfest wünscht

        Wolfgang S.

        • Ingo Bertram am 17. Dezember 2013 um 13:21 Uhr |

          Das wünschen wir Ihnen auch!

          Viele Grüße,
          Ingo Bertram

  4. G.Gebhardt am 17. Dezember 2013 um 11:47 Uhr |

    Der Vorfall von Joyce N. ist erschütternd, dass das Verhalten der Hermesshop-Filiale (einer dortigen Angestellten ) möglich ist. So hoffe ich, dass Joyce N. nicht nur eine Entschuldigung erhält, sondern in Form einer kl. weihnachtlichen Überraschung!

    Ich habe dunkelhäutige Freunde und bin froh, hoffe – das diese von Anfreindungen u.Rassismus verschont bleiben und nicht nur diese.

    Das Hermes umgehend reagierte und auch hier die Stellungnahme veröffentlicht, wird sicher einige Gemüter beruhigen.

  5. petra dallmann am 17. Dezember 2013 um 12:40 Uhr |

    Es ist erschreckend, dass es noch Menschen gibt, die geistig noch irgendwo im Mittelalter hängen. Die Frau tut mir sehr leid und ich freue mich, dass sie die Öffentlichkeit gesucht hat und gegen diese Art der Anfeindungen angeht. Auch die Beschimpfungen, die sie noch im Netz zusätzlich ertragen muss, ist ungeheuerlich. Ich möchte ihr nur sagen, dass viele deutsche nicht so denken und sie zu uns gehort und dir Rassisten nicht!!!

    • Alexander Lange am 17. Dezember 2013 um 14:37 Uhr |

      Hallo Frau Dallmann,

      danke für Ihre Meinung, die wir uneingeschränkt teilen!

      Viele Grüße
      Alexander Lange
      Social Media Management

  6. Frau K am 18. Dezember 2013 um 08:56 Uhr |

    Mir tut es leid für die Frau und schade, dass sich einzelne Personen sich immer rassistisch benehmen. Es liegt auch an fehlende Ausbildung. Hermes würde ich nicht deswegen als rassistische Unternehmung bezeichnen. Ich bin Ausländerin und bin immer mit Hermes zufrieden gewesen. Die Mitarbeiter im meinem Hermes Paketshop in Fulda, Kaiserslautern , Ludwigshafen sind immer sehr Nett gewesen. Solche Skandal hört mein oft und nicht immer gegen Schwarzen Also nur auf die Ausbildung der Mitarbeiter Aufpassen.

  7. Matthias Nagel am 18. Dezember 2013 um 09:38 Uhr |

    Ich bin gegen jede Form von Raussismus.

    Aber mich würde die Stellungnahme der Hermes-Mitarbeiterin zu dem Fall interessieren. Offensichtlich war sie ja wirklich davon überzeugt, es gäbe eine solche Richtlinie von Hermes, sonst hätte sie das sicher nicht gegenüber der Polizei vertreten. Das heißt aber, dass sie Realität und Einbildung nicht unterscheiden kann und in psychiatrische Behandlung gehört.

    Eine andere Frage: Wieviel Mitarbeiter hat der betreffende PaketShop? Falls sie nicht die einzige Mitarbeiterin in diesem PaketShop war, wäre es ungerecht, wenn die anderen Mitarbeiter unter dem Fehlverhalten einer Mitarbeiterin leiden müssten.

    • Ingo Bertram am 18. Dezember 2013 um 13:12 Uhr |

      Sehr geehrter Herr Nagel,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Hermes PaketShops werden grundsätzlich von selbständigen Einzelhändlern betrieben. Daher sind auch die dort tätigen Mitarbeiter nicht bei Hermes angestellt. Wir bitten um Verständnis, dass wir uns deshalb zu den von Ihnen angefragten Details nicht äußern können.

      Viele Grüße,
      Ingo Bertram

  8. Amichesa am 18. Dezember 2013 um 18:34 Uhr |

    Schöne, wohlklingende Worte. Aber an Stelle des Unternehmens würde mich eher interessieren, wie die Dame zu der Überzeugung kam, dass ihr Handeln in Ordnung sei. Sie war immerhin so überzeugt, dass sie sogar noch gegenüber der Polizei mit Verweis auf eine dienstliche Anordnung, ihr Handeln verteidigte.

    Vielleicht sollte sich Hermes eher mal fragen, ob es eine Anordnung gegeben hat, die dermaßen mißinterpretiert werden konnte. Fände ich sinnvoller als die Dame, die definitiv falsch gehandelt hat, aber dachte, sie hätte im Interesse des Unternehmens gehandelt, zu feuern.

    • Ingo Bertram am 19. Dezember 2013 um 11:30 Uhr |

      Hallo Amichesa,

      Danke für den Kommentar!

      Es stimmt, dass wir als Konsequenz auf den Vorfall die Zusammenarbeit mit dem betroffenen PaketShop als solches beendet haben. Eine Kündigung der Mitarbeiterin durch Hermes ist jedoch nicht erfolgt und kann auch nicht erfolgen, da unsere PaketShops grundsätzlich von selbständigen Einzelhändlern betrieben werden. Daher sind auch die in einem Shop tätigen Mitarbeiter nicht bei Hermes, sondern beim jeweiligen Einzelhändler angestellt. Etwaige Personalentscheidungen obliegen also allein dem Einzelhändler, nicht Hermes. Der betreffende Kiosk existiert übrigens weiterhin, ist nur eben nicht mehr als PaketShop für uns tätig.

      Unsere PaketShops sind zur Vorbeugung von Betrugsfällen angewiesen, ein Paket prinzipiell nur gegen Vorlage eines gültigen Lichtbilddokumentes, etwa Ausweis oder Reisepass, auszuhändigen. Diese Anweisung ist u.E. sehr klar und verständlich formuliert und frei von jeglichem Interpretationsspielraum.

      Viele Grüße,
      Ingo Bertram

  9. Andreas Bolm am 29. Dezember 2013 um 14:39 Uhr |

    Was ich nicht verstehen kann ist, warum gleich die Zusammenarbeit mit dem Kleinunternehmen gekündigt wurde, wenn es sich doch um das Fehlverhalten der Mitarbeiterin des Shops handelt, hätte hier nicht erst einmal eine Rüge ausgesprochen werden sollen, anstatt die Bedürfnisse der Dummen zu befriedigen. Ich als gläubiger Christ hätte eine umsichtigere und vor allem verantwortungsvollere Handlungsweise des HTL-Untermehmes begrüsst. Sich trennen wenn es unbequem wird kann jeder, nicht das richtige Zeichen für eine langfristige Unternehmens-Zusammenarbeit, wie ich finde.

    In diesem Zusammenhang ist hier auch von einer Mitarbeiterin des Shops die Rede, was heißt sie als Unternehmen beschäftigen zwar nicht direkt Mitarbeiter haben aber quasi angestellte Paketshop-Mitarbeiter mit Weisungsbefugnis aber ohne rechtliche Verpflichtungen?

    —-
    Ich gehe davon aus das dieser Kommentar gelöscht wird, würde ich auch machen… wenn nicht würde ich mich aber dennoch über eine Antwort freuen.

    • Ingo Bertram am 02. Januar 2014 um 10:28 Uhr |

      Sehr geehrter Herr Bolm,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Es stimmt, dass wir die Zusammenarbeit mit dem betroffenen PaketShop beendet haben. Eine Kündigung der Mitarbeiterin durch Hermes ist jedoch nicht erfolgt und kann auch nicht erfolgen, da unsere PaketShops grundsätzlich von selbständigen Einzelhändlern betrieben werden. Etwaige Personalentscheidungen obliegen daher auch allein dem Einzelhändler. Der betreffende Kiosk existiert weiterhin, er ist nur eben nicht mehr als Hermes PaketShop tätig.

      Viele Grüße,
      Ingo Bertram

      PS: Wir freuen uns über Kommentare auf unsere Artikel. Um eine faire Diskussion gewährleisten zu können, müssen lediglich die Kommentarrichtlinien eingehalten werden.

  10. D. Domin am 30. Dezember 2013 um 12:39 Uhr |

    Guten Tag, was mich hier gerade enorm betroffen macht, ist nicht eine mutmaßliche erteilte oder auch nicht erteilte Order von Hermes oder dem Betreiber des Hermes Shops. Vielmehr wird mir gerade speiübel, weil die Angestellte eine solche Order befolgte, ohne sie zu hinterfragen oder gar die Richtigkeit anzuzweifeln.

    • Ingo Bertram am 02. Januar 2014 um 10:30 Uhr |

      Sehr geehrter Herr Domin,

      vielen Dank für Ihren Kommentar. Eine solche Order hat es unserseits nie gegeben. Unsere PaketShops sind zur Vorbeugung von Betrugsfällen lediglich angewiesen, ein Paket prinzipiell nur gegen Vorlage eines gültigen Lichtbilddokumentes, etwa Ausweis oder Reisepass, auszuhändigen. Diese Anweisung ist u.E. sehr klar und verständlich formuliert und frei von jeglichem Interpretationsspielraum.

      Viele Grüße,
      Ingo Bertram