Paketversand mit Hermes in die Schweiz: Von Handelsrechnung bis Zollinhaltserklärung

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Kategorie: Hermes Aktuell, Produkte & Services, Transport & Logistik


Nächsten Monat fliege ich für ein paar Tage nach Zürich zu einer alten Schulfreundin. Sie wohnt nun bereits seit vier Jahren mit ihrer Familie in der Schweiz und hat das Land und seine Eigenheiten schätzen gelernt – ein paar heimische Spezialitäten vermisst sie dennoch. Da ich ihr diese gerne mitbringen möchte, aber das nicht im Handgepäck verstaut bekomme, dachte ich daran, ein Paket vorzuschicken. Doch da die Schweiz nicht zur Europäischen Zollunion gehört, gibt es beim Schweiz-Versand einiges zu beachten:

 

1. Wer von Deutschland aus in die Schweiz verschickt, muss eine Zollinhaltserklärung ausfüllen, damit den Schweizer Zollbehörden genaue Angaben über den Inhalt der Sendung vorliegen und diese entsprechend verzollt werden können. Für Sendungen mit einem Gesamtwarenwert von mehr als 500 € muss zusätzlich eine Handelsrechnung an den Sendungen angebracht werden. (Unternehmer müssen grundsätzlich eine Handelsrechnung beilegen.)

Die Zollinhaltserklärung kann direkt online nach Erstellung des Paketscheins auf myhermes.de ausgefüllt werden und wird dann automatisch an die Eidgenössische Zollverwaltung EZV weitergeleitet.

 

Praktisch: Wenn es sich bei der privaten Sendung um ein Geschenk handelt, kann die Sendung in der Zollinhaltserklärung als „Geschenksendung“ deklariert werden. Eventuell fallen dann die Einfuhrabgeben geringer aus. (Das gilt natürlich nur für nicht-geschäftlich versendete Waren.)

Als Versender zahlt man nur den Paketpreis. Eventuell anfallende Zölle, Verzollungsgebühren und Einfuhrumsatzsteuer („Schweizer Mehrwertsteuer“) werden bei der Zustellung der Sendung vom Empfänger bezahlt (wie bei einer Nachnahmesendung).

2. Lebensmittel und alle zum Verzehr geeigneten Güter dürfen nicht mit Hermes in die Schweiz verschickt werden. Alkohol und Tabak ebenfalls nicht.

3. Auch verderbliche Waren oder Güter, die vor Hitze oder Kälteeinwirkungen besonders zu schützen sind, sind vom Versand ausgeschlossen.

4. Dafür darf alles versendet werden, das in ein Paket der Größe XS, S, M oder L passt und nicht schwerer ist als 20 Kilogramm.

So weit, so gut. Nachdem ich auf myHermes.de nachgeschaut habe, schreckt mich die Zollinhaltserklärung jetzt nicht mehr. Allerdings muss ich den Paketinhalt noch einmal prüfen – und die Halloren-Kugeln und das Hallsch wohl behalten…

Wenn Sie auch ein Paket in die Schweiz versenden möchten, finden Sie auf myHermes.de/Schweiz alle Einzelheiten zum Schweiz-Versand.


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